Stimmtherapie

Lernen Sie Ihre Stimme kennen und führen!

Oft heiser?
Häufiges Räuspern?
Die Höhen fehlen?

Auf Grund meiner Ausbildung zur Logopädin verfüge ich über das anatomische und physiologische Wissen der gesunden Stimme, der kranken Stimme und kenne Methoden eine kranke Stimme wieder zum Gesunden zu bringen.

In der Stimmtherapie befassen wir uns mit den vier Säulen der Stimmgebung

  • Aufrichtung: ohne ideale Aufrichtung, kein fließender Atem
  • Atmung: ohne fließenden Atem, keine belastbare Stimme
  • Stimme: ohne belastbare Stimme, kein langes Sprechen
  • Sprechen: ohne deutliches Sprechen, mehr Belastung für die Stimme

Diese vier Bereiche greifen ineinander und beeinflussen sich gegenseitig.

Meine Aufgabe ist es, für Sie die richtige Kombination und Gewichtung zu finden, sodass Sie rasch an Ihr gewünschtes Ziel kommen.
Die Übungen zur Verbesserung Ihrer Stimme bauen aufeinander auf und sollen daher geübt werden. Dazu suchen wir Gelegenheiten in Ihrem Alltag, wo Sie die Übungseinheiten gut unterbringen können: beim Warten auf die Straßenbahn, in der U-Bahn, im Auto oder unter der Dusche

Es sind kurze Sequenzen, die durch regelmäßige Wiederholungen Besserung bringen.
Dieses Training findet in Einzelsitzungen statt und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Ebenso in Einzelsitzungen und ärztlicher Schweigepflicht findet meine Transgender-Stimmtherapie statt. Ob Ihre Transition von Frau zu Mann oder Mann zu Frau erfolgt: Ein neues Stimmkleid wird für Sie angepasst! Hierzu mein Interview für den Podcast „Wild und weise“. Hören Sie hinein: Transgender. Sprechtraining. Identität. Ein Gespräch über Gender und Stimme.

Abrechnung

Ich bin Wahllogopädin. Das heißt, wenn Sie eine Verordnung Ihres Facharztes haben, wird ein Teil meines Honorars von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu benötigen Sie:

  • Die Verordnung soll für logopädische Stimmtherapie ausgestellt sein: „10 logopädische Sitzungen für Stimmtherapie a‘ 60min“.
  • Zuweisende Ärzte für eine Stimmtherapie sind: HNO- Ärztin/Arzt, Phoniater/in = HNO- Ärztin/Arzt mit Spezialisierung auf Stimme
  • Um in den Genuss der Teilvergütung durch Ihre Krankenkasse zu kommen, muss die Verordnung vom Chefarzt ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Idealer Weise vor Therapiebeginn.

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, mit der Sie, gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein, bei Ihrer Krankenkasse um Rückvergütung ansuchen können.

Für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln biete ich die Möglichkeit eines Sozialtarifs, der individuell vereinbart wird. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

Absagen

Ein vereinbarter Termin kann bis zu 24 Stunden vorher telefonisch kostenfrei abgesagt werden. Andernfalls muss ich das Honorar für die versäumte Stunde verrechnen.

Interesse? Weitere Fragen?

Rufen Sie mich an +43 664 3519951 oder schreiben Sie mir eine e-Mail: sanne@stria.at